Import Handelsbeschränkungen für 0910910000 10
Ursprung Ursprungsland | Start | Zoll / Steuer | Recht
Rechtsgrundlage
Maßnahmetyp |
---|
Erklärung der Handelsbeschränkungen
Erga Omnes bedeutet "für alle".
Drittländer sind Länder, die nicht der EU angehören.
GSP bedeutet "Generalised System of Preferences".
GSP Plus bedeutet "Generalised System of Preferences Plus".
European Economic Area (EEA) bedeutet alle EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein und Norwegen.
OCTs steht für "Overseas Countries and Territories". Es sind Länder und Gebiete, die nicht der EU angehören. Mehr Informationen
CARIFORUM ist eine regionale Wirtschaftsintegrationsorganisation, die 15 Mitgliedstaaten der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM) und die Dominikanische Republik umfasst.
SADC EPA steht für "Southern African Development Community - Economic Partnership Agreement".
Zoll bedeutet "Zollabgaben".
Informationen
Wenn Sie "andere Gewürze" importieren oder exportieren, ist es wichtig, den richtigen HS-Code oder TARIC-Code zu haben. Der HS-Code 0910910000 10 ist der Standardcode für dieses Produkt und stellt sicher, dass die richtigen Zölle und Abgaben bei einer Überquerung internationaler Grenzen angewendet werden.
Um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsabwicklung bei der Einfuhr oder Ausfuhr von "andere Gewürze" reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Informieren Sie sich über die spezifischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen in den beteiligten Ländern. Dazu gehören mögliche Beschränkungen, Steuern und Zölle, die auf "andere Gewürze" anwendbar sind.
- Prüfen Sie, ob zusätzliche Lizenzen, Genehmigungen oder Zertifikate erforderlich sind, um "andere Gewürze" in das Zielland zu importieren oder aus dem Herkunftsland zu exportieren.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Handelspartner über gültige Identifikationsnummern verfügen, wie zum Beispiel die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) in der EU, um den Handel effizienter zu gestalten und Verzögerungen zu minimieren.
- Stellen Sie sicher, dass alle handels- und zollrelevanten Dokumente (wie Handelsrechnungen, Packlisten, Ursprungszertifikate und Versicherungspolicen) korrekt ausgefüllt sind und den jeweiligen nationalen Vorschriften entsprechen.
- Behalten Sie die aktuellen Wechselkurse sowie die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung im Blick, um eine genaue Kalkulation der Handelskosten durchzuführen.
Zusammenfassend lautet der HS-Code oder TARIC-Code für "andere Gewürze" 0910910000 10. Stellen Sie sicher, dass Sie diesen Code in all Ihren Handels- und Zolldokumenten korrekt verwenden, um eine reibungslose und problemlose Transaktion zu gewährleisten. Mit diesen Tipps sind Sie besser auf die Herausforderungen im internationalen Handel vorbereitet und können erfolgreich "andere Gewürze" importieren und exportieren.
HS-Code Struktur
1. HS Kapitel
Es gibt 21 unterschiedliche Abschnitte, die in 96 Kapitel unterteilt sind. Ausnahmekapitel beinhalten Kapitel 77, welches für zukünftige Nutzung reserviert ist, Kapitel 98 und 99, die auf nationaler Ebene begrenzt sind, und Kapitel 99, welches ein spezifischer Code für temporäre Änderungen ist. Im obigen Beispiel wurde Kapitel 09 ausgewählt, für kaffee, tee, mate und gewürze
2. HS Position
Die Überschrift bestimmt die spezifische Kategorie innerhalb eines bestimmten Kapitels. Im obigen Beispiel bezieht sich die 10 auf Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze.
3. HS Unterposition
Die letzten beiden Ziffern des internationalen Harmonisierten Codes sind spezifischer und definieren Unterkategorien von Produkten. Im obigen Beispiel bezieht sich die 91 auf andere Gewürze.
HS-Code Baumstruktur
0900000000 80
HS Kapitel KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
0910000000 80
Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
0910110000 10
- Ingwer
0910110000 80
- - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910120000 80
- - gemahlen oder sonst zerkleinert
0910200000 80
- Safran
0910201000 80
- - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910209000 80
- - gemahlen oder sonst zerkleinert
0910300000 80
- Kurkuma
0910910000 10
- andere Gewürze
0910910000 80
- - Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
0910910500 80
- - - Curry
0910911000 10
- - - andere
0910911000 80
- - - - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910919000 80
- - - - gemahlen oder sonst zerkleinert
0910990000 80
- - andere
0910991000 80
- - - Samen von Bockshornklee
0910993100 10
- - - Thymian
0910993100 20
- - - - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910993100 80
- - - - - Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)
0910993300 80
- - - - - anderer
0910993900 80
- - - - gemahlen oder sonst zerkleinert
0910995000 80
- - - Lorbeerblätter
0910999100 10
- - - andere
0910999100 80
- - - - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
0910999900 80
- - - - gemahlen oder sonst zerkleinert