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Zolltarifnummer HS Kapitel 43

4301
von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen

4302
Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303

4303
Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen