HS-Code und Zolltarifnummer für Schokolade
Schokolade fallen meist unter diese Codes des EU-Zolltarifs (2026). Zu jedem Code steht der Drittlandszoll, also der EU-Zoll für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen.
1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
| Code | Beschreibung | Drittlandszoll |
|---|---|---|
| 1806 10 15 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT | Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT | 8 % |
| 1806 10 20 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT | Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5 GHT oder mehr, jedoch weniger als 65 GHT | 8 % + 25.2 EUR DTN |
| 1806 10 30 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT | Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 65 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT | 8 % + 31.4 EUR DTN |
| 1806 10 90 Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr | Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln – mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 80 GHT oder mehr | 8 % + 41.9 EUR DTN |
| 1806 20 10 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr | andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – mit einem Gehalt an Kakaobutter von 31 GHT oder mehr oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 31 GHT oder mehr | 8.3 % + EA MAX 18.7 % +ADSZ |
| 1806 20 30 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT | andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von 25 GHT oder mehr, jedoch weniger als 31 GHT | 8.3 % + EA MAX 18.7 % +ADSZ |
| 1806 20 50 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr | andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – mit einem Gehalt an Kakaobutter von 18 GHT oder mehr | 8.3 % + EA MAX 18.7 % +ADSZ |
| 1806 20 70 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – "chocolate-milk-crumb" genannte Zubereitungen | andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – "chocolate-milk-crumb" genannte Zubereitungen | 15.4 % + EA |
| 1806 20 80 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – Kakaoglasur | andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – Kakaoglasur | 8.3 % + EA MAX 18.7 % +ADSZ |
| 1806 20 95 andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – andere | andere Zubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg – andere – andere | 8.3 % + EA MAX 18.7 % +ADSZ |
| 1806 31 00 andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt | andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – gefüllt | 8.3 % + EA MAX 18.7 % +ADSZ |
| 1806 32 10 andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – nicht gefüllt – mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen | andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln – nicht gefüllt – mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen | 8.3 % + EA MAX 18.7 % +ADSZ |
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Welcher Code gilt, hängt von Material, Funktion und Verwendung der Ware ab. Beschreiben Sie Ihr Produkt für einen Vorschlag und prüfen Sie den Code vor der Einfuhr mit Ihrer Zollbehörde oder einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA).
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