Import Handelsbeschränkungen für 3815199000 80
Ursprung Ursprungsland | Start | Zoll / Steuer | Recht
Rechtsgrundlage
Maßnahmetyp | |
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1011
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ERGA OMNES 1011 | 01/01/1997
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6.500 % | Regulation 1734/96
Drittländer-Zoll
103
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BA
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Bosnia and Herzegovina BA | 01/01/2009
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0.000 % | Decision 0474/08
Tarifpräferenz
142
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MK
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North Macedonia MK | 01/01/2009
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0.000 % | Decision 0239/04
Tarifpräferenz
142
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AL
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Albania AL | 01/04/2009
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0.000 % | Decision 0332/09
Tarifpräferenz
142
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XS
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Serbia XS | 01/02/2010
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0.000 % | Decision 0036/10
Tarifpräferenz
142
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ME
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Montenegro ME | 01/05/2010
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0.000 % | Decision 0224/10
Tarifpräferenz
142
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PE
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Peru PE | 01/03/2013
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0.000 % | Decision 0735/12
Tarifpräferenz
142
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UA
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Ukraine UA | 01/01/2016
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0.000 % | Decision 0295/14
Tarifpräferenz
142
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XK
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Kosovo XK | 01/04/2016
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0.000 % | Decision 0342/16
Tarifpräferenz
142
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1011
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ERGA OMNES 1011 | 18/08/2016
|
Cond: E cert: C-672 (29):; E cert: C-669 (29):; E cert: Y-923 (29):; E 20.000/KGM(29):; E (09):; I cert: C-672 (29):; I cert: C-670 (29):; I cert: Y-923 (29):; I 20.000/KGM(29):; I (09): | Regulation 1013/06
Importkontrolle - Abfall
755
|
IR
|
Iran, Islamic Republic of IR | 03/04/2017
|
Cond: Y cert: Y-949 (29):; Y cert: C-067 (29):; Y (09): | Regulation 0267/12
Importkontrolle
714
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1011
|
ERGA OMNES 1011 | 03/04/2017
|
Cond: Y cert: Y-949 (29):; Y cert: C-067 (29):; Y cert: Y-069 (29):; Y (09): | Regulation 0267/12
Importkontrolle
714
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KP
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North Korea (Democratic People’s Republic of Korea) KP | 01/09/2017
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Cond: Y cert: Y-920 (29):; Y (09): | Regulation 1509/17
Importkontrolle auf eingeschränkte Güter und Technologien
711
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CA
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Canada CA | 21/09/2017
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0.000 % | Decision 0037/17
Tarifpräferenz
142
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1006
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EU-Canada agreement: re-imported goods 1006 | 21/09/2017
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0.000 % | Decision 0037/17
Tarifpräferenz
142
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JP
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Japan JP | 01/02/2020
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0.000 % | Decision 1907/18
Tarifpräferenz
142
|
Erklärung der Handelsbeschränkungen
Erga Omnes bedeutet "für alle".
Drittländer sind Länder, die nicht der EU angehören.
GSP bedeutet "Generalised System of Preferences".
GSP Plus bedeutet "Generalised System of Preferences Plus".
European Economic Area (EEA) bedeutet alle EU-Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein und Norwegen.
OCTs steht für "Overseas Countries and Territories". Es sind Länder und Gebiete, die nicht der EU angehören. Mehr Informationen
CARIFORUM ist eine regionale Wirtschaftsintegrationsorganisation, die 15 Mitgliedstaaten der Karibischen Gemeinschaft (CARICOM) und die Dominikanische Republik umfasst.
SADC EPA steht für "Southern African Development Community - Economic Partnership Agreement".
Zoll bedeutet "Zollabgaben".
Informationen
Wenn Sie "andere" importieren oder exportieren, ist es wichtig, den richtigen HS-Code oder TARIC-Code zu haben. Der HS-Code 3815199000 80 ist der Standardcode für dieses Produkt und stellt sicher, dass die richtigen Zölle und Abgaben bei einer Überquerung internationaler Grenzen angewendet werden.
Um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftsabwicklung bei der Einfuhr oder Ausfuhr von "andere" reibungslos verläuft, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Informieren Sie sich über die spezifischen Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen in den beteiligten Ländern. Dazu gehören mögliche Beschränkungen, Steuern und Zölle, die auf "andere" anwendbar sind.
- Prüfen Sie, ob zusätzliche Lizenzen, Genehmigungen oder Zertifikate erforderlich sind, um "andere" in das Zielland zu importieren oder aus dem Herkunftsland zu exportieren.
- Achten Sie darauf, dass Ihre Handelspartner über gültige Identifikationsnummern verfügen, wie zum Beispiel die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) in der EU, um den Handel effizienter zu gestalten und Verzögerungen zu minimieren.
- Stellen Sie sicher, dass alle handels- und zollrelevanten Dokumente (wie Handelsrechnungen, Packlisten, Ursprungszertifikate und Versicherungspolicen) korrekt ausgefüllt sind und den jeweiligen nationalen Vorschriften entsprechen.
- Behalten Sie die aktuellen Wechselkurse sowie die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung im Blick, um eine genaue Kalkulation der Handelskosten durchzuführen.
Zusammenfassend lautet der HS-Code oder TARIC-Code für "andere" 3815199000 80. Stellen Sie sicher, dass Sie diesen Code in all Ihren Handels- und Zolldokumenten korrekt verwenden, um eine reibungslose und problemlose Transaktion zu gewährleisten. Mit diesen Tipps sind Sie besser auf die Herausforderungen im internationalen Handel vorbereitet und können erfolgreich "andere" importieren und exportieren.
HS-Code Struktur
1. HS Kapitel
Es gibt 21 unterschiedliche Abschnitte, die in 96 Kapitel unterteilt sind. Ausnahmekapitel beinhalten Kapitel 77, welches für zukünftige Nutzung reserviert ist, Kapitel 98 und 99, die auf nationaler Ebene begrenzt sind, und Kapitel 99, welches ein spezifischer Code für temporäre Änderungen ist. Im obigen Beispiel wurde Kapitel 38 ausgewählt, für verschiedene erzeugnisse der chemischen industrie
2. HS Position
Die Überschrift bestimmt die spezifische Kategorie innerhalb eines bestimmten Kapitels. Im obigen Beispiel bezieht sich die 15 auf Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen.
3. HS Unterposition
Die letzten beiden Ziffern des internationalen Harmonisierten Codes sind spezifischer und definieren Unterkategorien von Produkten. Im obigen Beispiel bezieht sich die 19 auf andere.
HS-Code Baumstruktur
3800000000 80
HS Kapitel VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
3815909086 80
- - - Katalysator, in Form von Pellets, bestehend aus einem Aluminosilicat (Zeolith), mit einem Gehalt an Seltenerdmetalloxiden von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT und Dinatriumoxid von weniger als 1 GHT
3815909088 80
- - - Katalysator aus Titantretrachlorid und Magnesiumchlorid mit einem Gehalt - berechnet auf öl- und hexanfreier Grundlage - von - 4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT Titan und - 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Magnesium
3815909089 80
- - - Rhodococcus rhodocrous J1-Bakterien, mit Enzymen, gelöst in einem Polyacrylamid-Gel oder in Wasser, zur Verwendung als Katalysator bei der Herstellung von Acrylamid durch Hydrierung von Acrylnitril
3815909090 80
- - - andere
3815000000 80
Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
3815110000 10
- auf Trägern fixierte Katalysatoren
3815110000 80
- - mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz
3815120000 80
- - mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz
3815120010 80
- - - Katalysator in Form von Körnern oder Ringen mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm, auf Aluminiumoxid fixiert, mit einem Gehalt an Silber von 8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT
3815120020 80
- - - kugelförmiger Katalysator, bestehend aus einem mit Platin beschichteten Träger aus Aluminiumoxid mit -einem Durchmesser von 1,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,0 mm und -einem Platingehalt von 0,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 GHT
3815120030 80
- - - Katalysator -mit einem Edelmetallgehalt von 0,3 g je Liter oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 g je Liter -auf einem mit Aluminiumoxid oder Cerium-/Zirconiumoxid beschichteten Wabenkörper aus Keramik der -einen Nickelgehalt von 1,26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,29 GHT, -62 Zellen je cm² oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 Zellen je cm², -einen Durchmesser von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm, und -eine Länge von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm aufweist, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen
3815120090 80
- - - andere
3815190000 80
- - andere
3815191000 80
- - - Katalysator in Form von Körnern, die zu 90 GHT oder mehr Abmessungen von 10 Mikrometer oder weniger aufweisen, aus einer auf einem Träger aus Magnesiumsilicat fixierten Mischung von Oxiden, mit einem Gehalt an: - Kupfer von 20 GHT bis 35 GHT und - Bismut von 2 GHT bis 3 GHT und einer augenscheinlichen Dichte von 0,2 bis 1,0
3815199000 80
- - - andere
3815199010 80
- - - - Katalysatoren, bestehend aus Chromtrioxid, Dichromtrioxid oder metallorganischen Chromverbindungen, fixiert auf einem Siliciumdioxidträger, mit einem anhand der Stickstoffabsorptionsmethode bestimmten Porenvolumen von 2 cm³/g oder mehr
3815199015 80
- - - - Katalysator, in Form von Pulver, bestehend aus einer Mischung von Metalloxiden, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, mit einem Gesamtgehalt an Molybdän, Bismuth und Eisen von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, zur Verwendung beim Herstellen von Acrylnitril
3815199020 80
- - - - Katalysator, - in Form von festen Kügelchen, - mit einem Durchmesser von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm und - bestehend aus einer Mischung aus Molybdän- und anderen Metalloxiden, auf einem Träger aus Siliciumdioxid und/oder Aluminiumoxid, zur Verwendung beim Herstellen von Acrylsäure
3815199025 80
- - - - Katalysator, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von 4,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 mm, bestehend aus einem Gemisch von Metalloxiden im Wesentlichen auf der Grundlage von Oxiden des Molybdäns, Nickels, Kobalts und Eisens, fixiert auf einem Träger aus Aluminiumoxid, zur Verwendung bei der Herstellung von Acrylaldehyd
3815199030 80
- - - - Katalysator, mit einem Gehalt an Titantetrachlorid, fixiert auf einem Träger aus Magnesiumdichlorid, zur Verwendung beim Herstellen von Polypropylen
3815199035 80
- - - - Katalysator bestehend aus Wolframatokieselsäurehydrat (CAS RN 12027-43-9) auf einem Träger aus Siliziumdioxid in Form von Pulver
3815199065 80
- - - - Katalysator, bestehend aus Phosphorsäure, chemisch verbunden mit einem Träger aus Siliciumdioxid
3815199070 80
- - - - Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Zirconium, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid
3815199075 80
- - - - Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium und Chrom, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid
3815199080 80
- - - - Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Magnesium und Titan, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, in Mineralöl suspendiert
3815199085 80
- - - - Katalysator, bestehend aus organo-metallischen Verbindungen von Aluminium, Magnesium und Titan, fixiert auf einem Träger aus Siliciumdioxid, in Form von Pulver
3815199086 80
- - - - Katalysator mit Titantetrachlorid auf Magnesiumdichloridträger zur Verwendung beim Herstellen von Polyolefinen
3815199090 80
- - - - andere
3815900000 80
- andere
3815901000 80
- - Ethyltriphenylphosphoniumacetat-Katalysator, in Methanol gelöst
3815909000 80
- - andere
3815909016 80
- - - Reaktionsauslöser auf der Grundlage von Dimethylaminopropylharnstoff
3815909025 80
- - - Katalysator mit einem Gehalt an - Bis(4-(diphenylsulphonio)phenyl)sulfid bis(hexafluorophosphat) (CAS RN 74227-35-3) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 33 GHT und - Diphenyl(4-phenylthio)phenylsulfonium hexafluorophosphat (CAS RN 68156-13-8) von 24 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 GHT in Propylencarbonat (CAS RN 108-32-7)
3815909030 80
- - - Katalysator, bestehend aus einer Suspension in Mineralöl von - Tetrahydrofuran-Komplexen aus Magnesiumchlorid und Titan(III)-chlorid und - Siliciumdioxid - mit einem Gehalt von 6,6 GHT (± 0,6 GHT) Magnesium und - einem Gehalt von 2,3 GHT (± 0,2 GHT) Titan
3815909035 80
- - - Katalysator mit einem Gehalt an - Bis[4-(diphenylsulphonio)phenyl]sulfid bis(hexafluorantimonat) (CAS RN 89452-37-9) von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 27,5 GHT und - Diphenyl(4-phenylthio)phenylsulfonium hexafluorantimonat (CAS RN 71449-78-0) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22,5 GHT in Propylencarbonat (CAS RN 108-32-7)
3815909038 80
- - - Fotoinitiator mit einem Gehalt an: -Polyethylen-glykol-di[β-4-[4-(2-dimethylamino-2-benzyl)butanoylphenyl]piperazin]propionat (CAS RN 886463-10-1) von 80 GHT oder mehr -Polyethylen-glykol-[β-4-[4-(2-dimethylamino-2-benzyl)butanoylphenyl]piperazin]propionat von nicht mehr als 17 GHT
3815909040 80
- - - Katalysator, - Molybdänoxid und andere Metalloxide enthaltend, in einer Matrix aus Siliciumdioxid, - in Form von Hohlzylindern mit einer Länge von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Acrylsäure
3815909043 80
- - - Katalysator, in Form von Pulver, bestehend aus -92,50 GHT (± 2) GHT Titandioxid (CAS RN 13463-67-7) -5 GHT (± 1) GHT Siliciumdioxid (CAS RN 112926-00-8) und -2,5 GHT (± 1,5) GHT Schwefeltrioxid (CAS RN 7446-11-9)
3815909048 80
- - - Fotoinitiator mit einem Gehalt an: -von 88 GHT oder mehr an α-(2-Benzoylbenzoyl)-ω-[(2-benzoylbenzoyl)oxy]-poly(oxy-1,2-ethandiyl) (CAS RN 1246194-73-9) von nicht mehr als 12 GHT an α-(2-Benzoylbenzoyl)-ω-hydroxy-poly(oxy-1,2-ethandiyl) (CAS RN 1648797-60-7)
3815909050 80
- - - Katalysator auf der Grundlage von Titantrichlorid, in Hexan oder Heptan suspendiert, mit einem Gehalt an Titan von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT, bezogen auf den hexan- oder heptanfreien Stoff
3815909076 80
- - - Katalysator, bestehend aus Titandioxid und Wolframtrioxid
3815909080 80
- - - Katalysator, bestehend im Wesentlichen aus Dinonylnaphthalindisulfonsäure, in Isobutanol gelöst
3815909081 80
- - - Katalysator, mit einem Gehalt an (2-Hydroxy-1-methylethyl)trimethylammonium-2-ethylhexanoat von 69 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 79 GHT
3815909085 80
- - - Katalysator, auf der Grundlage von Aluminosilicat (Zeolith), zum Alkylieren aromatischer Kohlenwasserstoffe, zum Transalkylieren alkylaromatischer Kohlenwasserstoffe oder zum Oligomerisieren von Olefinen